Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung (§ 20b, Abs. 3 KrPflAPrv) und kann im Rahmen der Anerkennung einer im Ausland (Drittstaat) abgeschlossenen Ausbildung abgelegt werden.
Unser Lehrgang sorgt in Form von theoretischem und praktischem Unterricht dafür, dass die ausländischen Pflegefachkräfte bestmöglich auf diese Prüfung vorbereitet sind.
Wen wollen wir ansprechen?
Welche Voraussetzungen braucht man?
Wie geht es nach dem Vorbereitungskurs weiter?
Der Teilnehmer muss die Kenntnisprüfung ablegen, in der die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachgewiesen werden muss. Diese Prüfung beinhaltet einen mündlichen und einen praktischen Anteil. Nach Abschluss des Vorbereitungskurses kann der Prüfungstermin individuell abgestimmt werden
Bereiche, in den theoretischer und praktischer Unterricht mit sprachlicher Begleitung stattfindet (Auswahl):
Organisatorische Struktur
Kosten der Qualifizierung / Förderstellen
Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.
Selbstzahler können die Kosten auch in bequemen Teilraten begleichen. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot.
Abschluss
Zertifikat über die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme „Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung für Pflegekräfte mit ausländischem Berufsabschluss“.