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DEUTSCH FÜR MEDIZIN UND PFLEGE (Einzelmaßnahme)                    Business Sprachtraining Deutsch (SGB III § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2)

Wen wollen wir ansprechen?

Personen, die aufgrund eines Migrationshintergrundes nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen und diese Qualifizierungsmaßnahme als Vorbereitung auf eine Ausbildung in der Pflege nutzen möchten. Diese Qualifizierungsmaßnahme stellt somit sicher, dass das Ausbildungsziel erreicht werden kann.

Außerdem richtet sich diese Maßnahme an Personen, die hilfe– und pflegebedürftige Personen versorgen oder versorgen wollen und die eigenen Deutschkenntnisse genau für diesen Bereich vertiefen möchten.

 

Welche Voraussetzungen braucht man?

Grundlegende Deutschkenntnisse. Vorab wird ein Gespräch geführt, um die Deutschkenntnisse zu beurteilen

 

Was sind die Schwerpunkte der Qualifizierung?

  • Grundlagen der Berufssprache
  • Standards der Kommunikation in Medizin und Pflege
  • Fachliches Deutsch in den verschiedenen Bereichen der medizinischen und pflegerischen Versorgung
  • Anforderungen der Kommunikation im Umgang mit Kollegen, Ärzten und anderen Berufsgruppen
  • Anforderungen der Kommunikation im Umgang mit Pflegebedürftigen, Patienten und ihren Angehörigen
  • Sachverhalte mündlich und schriftlich darstellen und vermitteln
  • Grundlagen der Pflegedokumentation und Pflegeplanung
  • Recht in der Pflege

 

Abschluss

Trägerzertifikat über die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme „Deutsch in der Medizin und Pflege“

 

Wie kann man auf diese Qualifizierung aufbauen

Diese Qualifizierung ist eine ausgezeichnete Grundlage für eine Qualifizierung zum/zur PflegehelferIn oder für eine Ausbildung zur examinierten Pflegekraft (3-jährige Ausbildung).

 

Finanzierung / Förderstellen

Wenn die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden, dann können die Kosten einschl. Material unter anderem von folgenden Stellen gefördert werden:

  • Jobcenter
  • Bundesagentur für Arbeit

 

Selbstzahler können die Kosten auch in zwei Monatsraten begleichen. Wir erstellen gerne ein individuelles Angebot für Sie.

 

Unterrichtszeiten

Vollzeit: Mo. – Fr.: 08:30 – 15:30 Uhr (8 Unterrichtseinheiten)

Teilzeit: Mo. – Fr.: 08:30 – 12:45 Uhr (5 Unterrichtseinheiten)

 

 

Wann kann ich anfangen und wie lange dauert die Qualifizierung?

 

Diese Qualifizierungsmaßnahme findet als Einzelunterricht (Einzelmaßnahme) statt. Sie umfasst 150 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Starttermin Teilzeit: (30 Unterrichtstage / 6 Wochen)

Starttermin Vollzeit: (19 Unterrichtstage / 4 Wochen)

 

Individueller Starttermin und Anzahl der Unterrichtseinheiten pro Tag sowie die Unterrichtszeiten auch individuell nach Absprache möglich!

 

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