Wen wollen wir ansprechen?
Alle förderfähigen Personen nach SBG II und SGB III
Was wollen wir erreichen?
Ziel der AVGS- Maßnahme ist es, dass die Teilnehmer berufsbezogene Kenntnisse der deutschen Sprache durch Einzelcoaching erlangen bzw.
vertiefen. Das Sprachtraining dient in erster Linie dem Erwerb bzw. der Steigerung der kommunikativen Kompetenz im Berufsalltag.
Inhalte
Teil 1:
Einführungstraining
- Sprachstandprüfung zur Ermittlung des aktuellen
Sprachniveaus und zur kontinuierlichen Feststellung des Veränderungsprozesses
- Aufbau bzw. Erweiterung des berufsbezogenen
Wortschatzes
- Einführungstraining zu unterschiedlichen
Dialogsituationen
- Allgemeines und berufsbezogenes
Telefontraining
- Kommunikationsgrundlagen für das
Vorstellungsgespräch
- Übung und grundlegende Vertiefung der vorhandenen
Schriftsprache (Grammatik/Rechtschreibung/Satzbau) zur
Verbesserung des vorhandenen Sprachniveaus.
Teil 2: Aufbautraining
- Befähigung zur spontanen Kommunikation in verschiedenen
Situationen des beruflichen und privaten Alltags
- Simulation von Gesprächssituationen im
Berufsalltag
- Erweiterung der Fachterminologie zur sicheren Anwendung im
Berufsalltag
- Erarbeitung berufsbezogener Kenntnisse zu Themen wie
Löhne, Gehälter, Einkommensarten, Steuerklassen, Sozialabgaben etc.
- Befähigung, Telefonate richtig zu strukturieren, beginnend
beim korrekten und deutlichen Melden bis hin zu einer klaren Formulierung des Anliegens
- Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für ein
Telefonat
- Befähigung, selbstständig den eigenen Lebenslauf und Wünsche
bzw. Ziele formulieren zu können, wie auch spontan auf Fragen antworten zu können.
- Erweiterung und Vertiefung der erlernten und vorhandenen
Schriftsprache
- (Übungen zum Satzbau und Satzgefüge, Vertiefung von
Grammatik und deren Regeln; Übungen zum Leseverstehen)
- Befähigung zur selbstständigen Gestaltung und
Überarbeitung der Bewerbungsunterlagen
- Sprachstandprüfung zur Ermittlung des veränderten Sprachniveaus unter realen
Prüfungsbedingungen
Wie wird die Maßnahme finanziert?
Förderung durch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des
Jobcenters.
Bitte beachten!
- Einzelmaßnahme
- Umfang: bis zu 150 Stunden (je 45 Minuten)
- Teilzeit oder Vollzeit
- Individueller Beginn nach Absprache