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Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für ausländische Fachkräfte im Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpflege (Vollzeit)                        (SGB III § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Die Kenntnisprüfung ist eine staatliche Prüfung (§ 20b, Abs. 3 KrPflAPrv) und kann im Rahmen der Anerkennung einer im Ausland (Drittstaat) abgeschlossenen Ausbildung abgelegt werden.

Unser Lehrgang sorgt in Form von theoretischem und praktischem Unterricht dafür, dass die ausländischen Pflegefachkräfte bestmöglich auf diese Prüfung vorbereitet sind.

 

Wen wollen wir ansprechen?

  • Pflegefachkräfte aus dem Ausland, welche die Kenntnisprüfung zur
    Anerkennung der Gleichwertigkeit der Ausbildung zum/r Gesundheits- und Krankenpfleger/in für das Bundesland Nordrhein-Westfalen ablegen wollen.
  • Einrichtungen, die die o.g. Pflegefachkräfte beschäftigen oder beschäftigen wollen.

 

Welche Voraussetzungen braucht man?

  • Im Ausland absolvierte Pflegeausbildung
  • Diplom (ins Deutsche übersetzte Kopie)
  • Schriftliche Empfehlung der Bezirksregierung
  • Sprachkenntnisse auf B2-Niveau oder telc Deutsch B1-B2 Pflege
  • Teilnahme an einem Informationsgespräch
  • Bestehen eines Tests im Fachbereich Anatomie (von uns durchgeführt)

 

Wie geht es nach dem Vorbereitungskurs weiter?

 

Der Teilnehmer muss die Kenntnisprüfung ablegen, in der die Gleichwertigkeit des Kenntnisstandes nachgewiesen werden muss. Diese Prüfung beinhaltet einen mündlichen und einen praktischen Anteil. Nach Abschluss des Vorbereitungskurses kann der Prüfungstermin individuell abgestimmt werden

 

Bereiche, in den theoretischer und praktischer Unterricht mit sprachlicher Begleitung stattfindet (Auswahl):

  • Erkennung, Erfassung und Bewertung von Pflegesituationen
  • Auswahl, Durchführung und Auswertung von Pflegemaßnahmen
  • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen
  • Teilnahme und Mitwirkung bei der medizinischen Diagnostik und Therapie
  • Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen
  • Fachsprache Pflege / Medizin

 

Organisatorische Struktur

  • Vollzeit 
  • Theorerischer Maßnahmenanteil

           - 8 Wochen: 320 UE (je 45 min)

           - beim Träger (Bonn)

  • Praktischer Maßnahmenanteil

           - 4 Wochen: 160 Stunden

           - in einem Krankenhaus

 

Kosten der Qualifizierung / Förderstellen

 

Förderung durch

 

- das Qualifizierungschancengesetz (QCG)

- einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters

- Selbstzahler können die Kosten auch in bequemen Teilraten begleichen. Wir erstellen Ihnen gerne      ein individuelles Angebot

 

Abschluss

 

Zertifikat über die Teilnahme an der Qualifizierungsmaßnahme „Vorbereitungslehrgang auf die Kenntnisprüfung für Pflegekräfte mit ausländischem Berufsabschluss“.

Hier können Sie unseren aktuellen Flyer herunterladen
Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung fu[...]
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